Oft steht im Mietvertrag einer Wohnung oder eines Hauses, diese muss „besenrein“ übergeben werden. Welche Reinigungspflichten und Reparaturen sind mit diesem Begriff verbunden? 

Besenrein bedeutet in erster Linie eine Entfernung des groben Schmutzes und der groben Beschädigungen. Mieter sind darüber hinaus stets verpflichtet die Wohnung oder das Haus in dem Zustand zurückzugeben, in welchem sie das Mietobjekt erhalten haben. Natürlich wird bei der gewöhnlichen Abnutzung ein Abstrich gemacht. Ein Vergleich mit dem Übergabeprotokoll hilft, bei der kritischen Frage, welche Beschädigungen bereits zu Beginn des Mietverhältnisses am Mietobjekt vorhanden waren. 


Die Mietwohnung oder das Miethaus muss nach der Räumung besenrein rein. Konkret bedeutet dies: Die Räume müssen leer und gefegt (gesaugt) und die Sanitäranlagen gewischt sein. Von dieser Reinigung ausgenommen sind beispielsweise die Fenster. Beseinrein wurde vom Bundesgerichtshof als „mit dem Besen grob gereinigt“ definiert (Vgl. BGH AZ.: VIII ZR 124/05). Die Pflicht des Mieters ist also mit einer groben Reinigung erfüllt.Dennoch können Instandsetzungen oder Reparaturen anfallen. Dies ist immer dann nötig, wenn die Mängel durch den Gebrauch entstanden sind, der nicht vertragsgemäß ist. Bohrlöcher, Kratzer im Parkett oder ähnliches sind hiermit gemeint. 

Allgemein gilt die Faustregel: Lässt sich der Mangel nicht durch leichte Malerarbeiten beheben, muss der Mieter die Beschädigung reparieren.Diese Renovierungsarbeiten können nicht ganz ausgeschlossen werden, selbst wenn im Vertrag nur von einer besenreinen Rückgabe der Wohnung oder des Hauses die Rede ist. Oft ist es sinnvoll einen Dienstleister damit zu betrauen, die Wohnung zu räumen und besenrein zu verlassen.

Wenn wir Ihre Wohnung für Sie besenrein räumen dürfen, rufen Sie uns gerne an, oder schreiben Sie eine E-Mail.